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Falls der Schutzengel eine Pause macht, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Dienst an, der Nutzern von Smartphones ein schnellstmögliches Handeln im Notfall ermöglicht. Vom Startbildschirm aus werden die wichtigsten Dienste für den Notfall bereitgestellt.

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SOS-Icon Funktion "Notruf"

Mit unsere SOS-Icon Funktion "Notruf" wählen Sie per Klick in jeder Situation den Polizeinotruf 110. Unerheblich welche Hilfe Sie benötigen, hier sind Sie richtig.

SOS-Icon Funktion "Unfall melden"

Mit "Unfall melden" haben wir auf konstruktive Hinweise unserer Nutzer reagiert. Ein Unfall passiert plötzlich und macht jeden Menschen konfus. Der Schreck und der völlige Adrenalinüberschuss lassen Sie völlig unerwartet reagieren: Polizei rufen, klar. Sie sollen natürlich Schuld sein, Auto kaputt, Arbeitgeber anrufen. Ehepartner anrufen oder gerade auf dem Weg Ihr Kind abzuholen. Nein, natürlich erst die Versicherung anrufen, oder besser erst den Anwalt?

Weder noch, "SOS" klicken - Unfall melden online - Fertig!


Die SOS-Icon Funktion "Unfall melden" benötigt die Verwendung einer digitalen Rettungskarte.


SOS-Icon Funktion "Erste Hilfe"

Eine Anleitung für Erste Hilfe Maßnahmen ist immer unerläßlich. Falsch gemacht, ist nur nichts gemacht!

Sie sind weder Garant für eine professionelle Versorgung, noch sind Sie haftbar für eventuelle Schäden. Haftbar ist nur, wer nichts tut!

Halten Sie sich einfach an unsere Anleitung, da wir stets die aktuellen Richtlinien abbilden.

SAFETY-e Service: Sofortiger Rückruf

Sie tragen einfach Ihr KFZ-Kennzeichen und das der anderen Beteiligten ein. Erlauben Sie dann die Übertragung der GPS-Koordinaten zu, und senden dies ab.

Unmittelbar rufen wir Sie an der Unfallstelle an. Da Sie als Nutzer der digitalen Rettungskarte Ihr KFZ-Kennzeichen hinterlegt, sehen wir sofort Ihre Handynummer aus Ihren Kundendaten. Wir sehen auch, ob Sie unsere digitale Unfallsteuerung nutzen möchten. Nutzen Sie unsere digitale Unfallsteuerung, sehen wir u.a. Ihren hinterlegten Anwalt oder die Zustimmung der Vertretung durch die SAFETY-e Verkehrsanwälte.

Wir sorgen für den Abschleppdienst, informieren die von Ihnen hinterlegte Werkstatt oder wählen eine unserer Partnerwerkstätten. Dort erwartet Sie auf Wunsch bereits Ihr Ersatzwagen. Wir organiseren auf Wunsch den Gutachter, der in der Regel taggleich begutachtet. Zwischenzeitlich kann die Werkstatt bereits am gleichen Tag die Instantsetzung planen.

Wir informieren alle Kontakte die im Vorfeld hinterlegt wurden oder die Sie uns telefonisch nennen. Sie müssen einen Termin absagen, auch kein Problem für unser Team.

Haben Sie die Vertretungsvollmacht im Vorfeld hinterlegt, wird das SAFETY-e Juristenteam taggleich tätig.

Wir fordern sie ein, Ihre Ansprüche. Wir vertreten es, Ihr Recht!

Unser Service schont Ihre Nerven, erspart Ihnen Zeit und Geld!

Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte einen Verkehrsanwalt nutzen. Der Jurist zahlt sich immer aus, selbst wenn Sie Ihre Kosten als Verursacher selber tragen müssen.

Versicherer kürzen dreist die Erstattung auf ein Minimum wenn Sie der Geschädigte sind. Sie setzen Höchstwerte an, wenn Sie Verursacher bist.

Verkehrsanwälte wissen mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten, wie man als Geschädigter nicht auf Kosten sitzen bleibt, wann und wie lange ein Mietwagen als Ersatz drin ist und wie unmittel­bar nach dem Unfall reagiert werden muss.

Zuerst war der Schreck groß: Die Auszubildende Sandra Bruck war Jürgen Nomineit ins Auto gefahren. Das Heck seines Golfs sah übel verbeult aus. Doch wenig später meldete sich die Kfz-Versicherung der Auszubildenden: „Keine Sorge, wir regeln alles.“ Gutachten, Werk­statt, Mietwagen – er brauche sich um nichts zu kümmern: „Wir stellen Ihnen Ihr Auto repariert und frisch gewaschen wieder vor die Tür.“ Das klang super. Doch repariert und gewaschen wurde nichts. Der Golf sei Schrott, meinte die Versicherung. Ein Gutachter schätzte die Reparatur auf 4 340 Euro. Der Wagen sei aber nur 3 900 Euro wert. Die Versicherung zahlte 2 350 Euro, weitere 1 550 Euro sollte Jürgen Nomineit von einem Schrott­händler erhalten.


Ein Anwalt holte die geforderte Summe

Damit war er nicht einverstanden. Sein Verdacht: Die Versicherung setzte den Wert des Golfs extra nied­rig an. Jürgen Nomineit nutzte unsere Anwalt für Verkehrs­recht. Das war richtig. Unsere Verkehrsanwälte wissen, welche Ansprüche Geschädigte haben – sie kennen sich mit Haus­halts­führungs­schäden und dem „merkantilen Minderwert“ ebenso aus wie mit der Reparatur in der Marken­werk­statt.

Vor allem kennen Verkehrsanwälte die Tricks der Versicherer. So war es auch bei Jürgen Nomineit. Er durfte doch eine Reparatur verlangen. Denn deren Kosten lagen nicht über 130 Prozent des Fahr­zeug­werts. Erst darüber gilt eine Reparatur als unwirt­schaftlich. Der Anwalt holte die vollen 4 350 Euro heraus.

Anruf der Versicherung
Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt? Lassen Sie sich auf Nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung anruft. Sie ist weder Ihr Partner noch Ihr Helfer. Der Sach­bearbeiter will ausschließlich die Erstattung gering halten.

Anwalt sofort einschalten
Regeln Sie nichts selber. Nutzen Sie unsere Profis auch beim Blech­schaden. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Trifft Sie die Schuld sind Ihre Einsparungen in der Regel größer als das Anwaltshonorar. Nutzen Sie einen Verkehrs­rechtprofi von SAFETY-e, dessen Tagesbrot Unfallregulierungen sind.

Gutachter
Nehmen Sie nicht den Sach­verständigen der gegnerischen Versicherung. Lassen auch hier Ihre Interessen vertreten, in dem Sie einen eigenen Gutachter bestimmen, der besonders bei Eigenverschulden Ihre Kosten eingrenzt. Aber Achtung: „Kfz-Sach­verständiger“ kann sich jeder nennen. Der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Unsere Partnersachverständigen sind ausschließlich zertifizierte Ingenieure oder Kfz-Meister.

Werk­statt
Einige Werk­stätten bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ einschließ­lich Mietwagen, bei denen sie die Regulierung erledigen. Doch auch Werk­stätten verfolgen ihre eigenen Interessen, nicht immer Ihre. Wir sind auch hier aus Tradition Ihr verlässlicher Partner.

Was Jürgen Nomineit erlebt hat, ist typisch. Nach einem Verkehrs­unfall versuchen Versicherer mit vielen Tricks, die Entschädigung möglichst nied­rig zu halten. Erste Maßnahme: Sie wollen schnell Zugriff auf Dich als Geschädigten bekommen. Sie rufen häufig noch am Unfalltag an und versprechen: „Wir zahlen alles, über­nehmen die komplette Abwick­lung, ersparen Ihnen Stress.“ Doch das kann teuer werden.

Versicherer wollen schnell an den Geschädigten heran, damit er sich gar nicht erst über seine Rechte informiert. So können sie viele Ansprüche unter den Tisch fallen lassen. Regelt die gegnerische Versicherung Alles, bleibt für den Auto­besitzer ungewiss, ob die Werk­statt neue Teile einbaut oder gebrauchte oder das verbogene Teil wieder zurecht­dengelt. Deshalb lautet die oberste Regel nach einem Unfall, den Kontakt zur gegnerischen Versicherer zu vermeiden.


Wir raten einen Anwalt auch für kleine Schäden

Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuld­frage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde Alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an. Das Amts­gericht Dort­mund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main nannte es sogar fahr­lässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Voll- oder Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mitver­ursacht hat, muss sich an den Anwalts­kosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuld­frage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.

Viele Unfall­opfer verschenken Bares und unterschätzen auch Schadensersatzansprüche für unfallbedingte Verletzungen, vor Allem Folgeschäden die zum Zeitpunkt des Unfall noch nicht eingetreten sind.

Sie möchten die Sache selbst regeln und wegen Kleinig­keiten keinen Verkehrsanwalt hinzuziehen? Der Sach­bearbeiter der gegnerischen Versicherung ist Ihnen weit über­legen. Er ist geschult, bei der Entschädigung Einsparungen zu erzielen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinig­keiten.


Und als Schlusswort: Unser Service erspart Ihnen viele Nerven, Zeit und Geld!


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