SOS-Icon Vollversion

SOS-Icon Funktion "Unfall melden"

Mit "Unfall melden" haben wir auf konstruktive Hinweise unserer Nutzer reagiert. Ein Unfall passiert plötzlich und macht Dich konfus. Der Schreck und der völlige Adrenalinüberschuss lassen Dich völlig unerwartet reagieren: Polizei rufen, klar. Du sollst natürlich Schuld sein, Auto kaputt, Arbeitgeber anrufen. Ehepartner anrufen oder gerade auf dem Weg Dein Kind abzuholen. Nein, natürlich erst die Versicherung anrufen, oder besser erst den Anwalt?

Weder noch, "SOS" klicken - KFZ-Kennzeichen eintagen - Fertig!

Die SOS-Icon Funktion "Unfall melden" benötigt die Verwendung einer digitalen Rettungskarte.

SAFETY-e Service bei Unfall: Sofortiger Rückruf

Du trägst einfach Dein KFZ-Kennzeichen und das der anderen Beteiligten ein und erlaubst die Übertragung Deiner GPS-Standordkoordinaten und  und sendest unser Unfallmeldeformular ab.

Unmittelbar rufen wir Dich an. Da Du Dein KFZ-Kennzeichen eingetragen hast, sieht unsere Hotline Deine SAFETY-e Nutzerdaten in den Stammdaten Deiner digitalen Rettungskarte.

Wir sehen u.a. auch einen von Dir hinterlegten Anwalt oder die Zustimmung der rechtlichen Vertretung durch unsere Partneranwälte.

Wir sorgen für den Abschleppdienst, informieren die von dir hinterlegte Werkstatt oder wählen eine unserer Partnerwerkstätten. Dort erwartet Dich auf Wunsch bereits Dein Ersatzwagen.

Wir organiseren auf Wunsch den Gutachter, der in der Regel taggleich bereits Deinen Schaden begutachtet. Zwischenzeitlich kann die Werkstatt bereits am gleichen Tag die Instantsetzung planen.

Wir informieren alle Kontakte die im Vorfeld von Dir hinterlegt wurden oder die Du uns telefonisch nennst. Wir können auch gerne einen Termin absagen für Dich absagen, auch kein Problem für unser Team.

Heute an morgen denken: Verkehrsanwaltliche Vertretungsvollmacht kostenlos herunterladen


Hinterlege Deine Vertretungsvollmacht online und sichere Dein Recht ab dem Unfallzeitpunkt automatisch

Unser Service schont Deine Nerven, erspart Dir Zeit und optimiert Deine Regulierung!

Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte einen Verkehrsanwalt nutzen. Der Jurist zahlt sich immer aus, auch wenn Du Deine Kosten als Verursacher selber tragen musst.

Versicherer kürzen dreist die Erstattung auf ein Minimum wenn Du der Geschädigte bist. Sie setzen Höchstwerte an, wenn Du Verursacher bist.

Verkehrsanwälte wissen mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten, wie man als Geschädigter nicht auf Kosten sitzen bleibt, wann und wie lange ein Mietwagen als Ersatz drin ist und wie unmittel­bar nach dem Unfall reagiert werden muss.

Zuerst war der Schreck groß: Die Auszubildende Sandra Bruck war Jürgen Nomineit ins Auto gefahren. Das Heck seines Golfs sah übel verbeult aus. Doch wenig später meldete sich die Kfz-Versicherung der Auszubildenden: „Keine Sorge, wir regeln alles.“ Gutachten, Werk­statt, Mietwagen – er brauche sich um nichts zu kümmern: „Wir stellen Ihnen Ihr Auto repariert und frisch gewaschen wieder vor die Tür.“ Das klang super. Doch repariert und gewaschen wurde nichts. Der Golf sei Schrott, meinte die Versicherung. Ein Gutachter schätzte die Reparatur auf 4 340 Euro. Der Wagen sei aber nur 3 900 Euro wert. Die Versicherung zahlte 2 350 Euro, weitere 1 550 Euro sollte Jürgen Nomineit von einem Schrott­händler erhalten.


Ein Anwalt holte die geforderte Summe

Damit war er nicht einverstanden. Sein Verdacht: Die Versicherung setzte den Wert des Golfs extra nied­rig an. Jürgen Nomineit nutzte unseren Anwalt für Verkehrs­recht. Das war richtig. Unsere Verkehrsanwälte wissen, welche Ansprüche Geschädigte haben – sie kennen sich mit Haus­halts­führungs­schäden und dem „merkantilen Minderwert“ ebenso aus wie mit der Reparatur in der Marken­werk­statt.

Vor allem kennen Verkehrsanwälte die Tricks der Versicherer. So war es auch bei Jürgen Nomineit. Er durfte doch eine Reparatur verlangen. Denn deren Kosten lagen nicht über 130 Prozent des Fahr­zeug­werts. Erst darüber gilt eine Reparatur als unwirt­schaftlich. Der Anwalt holte die vollen 4 350 Euro heraus.

Anruf der Versicherung
Du bist schuldlos in einen Unfall verwickelt? Lass Dich sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung anruft. Sie ist weder Dein Partner noch Dein Helfer. Der Sach­bearbeiter will ausschließlich die Erstattung gering halten.

Anwalt sofort einschalten
Regel nichts selber. Nutze unsere Profis auch beim Blech­schaden. Trifft Dich keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Trifft Dich die Schuld sind Deine Einsparungen in der Regel größer als das Anwaltshonorar. Nutze einen Verkehrs­rechtprofi, dessen Tagesbrot Unfallregulierungen sind.

Gutachter   
Nimm nicht den Sach­verständigen der gegnerischen Versicherung. Lass auch hier Deine Interessen vertreten, in dem Du einen eigenen Gutachter nimmst, der besonders bei Eigenverschulden Deine Kosten eingrenzt. Aber Achtung: „Kfz-Sach­verständiger“ kann sich jeder nennen. Der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Unsere Partner- sachverständigen sind ausschließlich zertifizierte Ingenieure oder Kfz-Meister.

Werk­statt
Einige Werk­stätten bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ einschließ­lich Mietwagen, bei denen sie die Regulierung erledigen. Doch auch Werk­stätten verfolgen ihre eigenen Interessen, nicht Deine. Unser Vertrauenswerkstätten sind auch hier Dein verlässlicher Partner.

Was Jürgen Nomineit erlebt hat, ist typisch. Nach einem Verkehrs­unfall versuchen Versicherer mit vielen Tricks, die Entschädigung möglichst nied­rig zu halten. Erste Maßnahme: Sie wollen schnell Zugriff auf Dich als Geschädigten bekommen. Sie rufen häufig noch am Unfalltag an und versprechen: „Wir zahlen alles, über­nehmen die komplette Abwick­lung, ersparen Ihnen Stress.“ Doch das kann teuer werden.

Versicherer wollen schnell an den Geschädigten heran, damit er sich gar nicht erst über seine Rechte informiert. So können sie viele Ansprüche unter den Tisch fallen lassen. Regelt die gegnerische Versicherung Alles, bleibt für den Auto­besitzer ungewiss, ob die Werk­statt neue Teile einbaut oder gebrauchte oder das verbogene Teil wieder zurecht­dengelt. Deshalb lautet die oberste Regel nach einem Unfall, den Kontakt zur gegnerischen Versicherung zu vermeiden.


Anwalt auch für kleine Schäden

Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuld­frage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde Alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an. Das Amts­gericht Dort­mund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main nannte es sogar fahr­lässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Voll- oder Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mitver­ursacht hat, muss sich an den Anwalts­kosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuld­frage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.

Viele Unfall­opfer verschenken Bares und unterschätzen Schadensersatzansprüche für unfallbedingte Verletzungen, vor Allem Folgeschäden die zum Zeitpunkt des Unfall noch nicht eingetreten sind.

Du möchtest die Sache selbst regeln und wegen Kleinig­keiten keinen Verkehrsanwalt hinzuziehen? Der Sach­bearbeiter der gegnerischen Versicherung ist Dir weit über­legen. Er ist geschult, bei der Entschädigung Einsparungen zu erzielen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinig­keiten.


Und als Schlusswort: Unser Service erspart Dir viele Nerven, Zeit und Geld!   


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