Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte einen Verkehrsanwalt nutzen. Der Jurist zahlt sich immer aus, auch wenn Du Deine Kosten als Verursacher selber tragen musst.
Versicherer kürzen dreist die Erstattung auf ein Minimum wenn Du der Geschädigte bist. Sie setzen Höchstwerte an, wenn Du Verursacher bist.
Verkehrsanwälte wissen mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten, wie man als Geschädigter nicht auf Kosten sitzen bleibt, wann und wie lange ein Mietwagen als Ersatz drin ist und wie unmittelbar nach dem Unfall reagiert werden muss.
Zuerst war der Schreck groß: Die Auszubildende Sandra Bruck war Jürgen Nomineit ins Auto gefahren. Das Heck seines Golfs sah übel verbeult aus. Doch wenig später meldete sich die Kfz-Versicherung der Auszubildenden: „Keine Sorge, wir regeln alles.“ Gutachten, Werkstatt, Mietwagen – er brauche sich um nichts zu kümmern: „Wir stellen Ihnen Ihr Auto repariert und frisch gewaschen wieder vor die Tür.“ Das klang super. Doch repariert und gewaschen wurde nichts. Der Golf sei Schrott, meinte die Versicherung. Ein Gutachter schätzte die Reparatur auf 4 340 Euro. Der Wagen sei aber nur 3 900 Euro wert. Die Versicherung zahlte 2 350 Euro, weitere 1 550 Euro sollte Jürgen Nomineit von einem Schrotthändler erhalten.
Ein Anwalt holte die geforderte Summe
Damit war er nicht einverstanden. Sein Verdacht: Die Versicherung setzte den Wert des Golfs extra niedrig an. Jürgen Nomineit nutzte unseren Anwalt für Verkehrsrecht. Das war richtig. Unsere Verkehrsanwälte wissen, welche Ansprüche Geschädigte haben – sie kennen sich mit Haushaltsführungsschäden und dem „merkantilen Minderwert“ ebenso aus wie mit der Reparatur in der Markenwerkstatt.
Vor allem kennen Verkehrsanwälte die Tricks der Versicherer. So war es auch bei Jürgen Nomineit. Er durfte doch eine Reparatur verlangen. Denn deren Kosten lagen nicht über 130 Prozent des Fahrzeugwerts. Erst darüber gilt eine Reparatur als unwirtschaftlich. Der Anwalt holte die vollen 4 350 Euro heraus.
Anruf der Versicherung
Du bist schuldlos in einen Unfall verwickelt? Lass Dich sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung anruft. Sie ist weder Dein Partner noch Dein Helfer. Der Sachbearbeiter will ausschließlich die Erstattung gering halten.
Anwalt sofort einschalten
Regel nichts selber. Nutze unsere Profis auch beim Blechschaden. Trifft Dich keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Trifft Dich die Schuld sind Deine Einsparungen in der Regel größer als das Anwaltshonorar. Nutze einen Verkehrsrechtprofi, dessen Tagesbrot Unfallregulierungen sind.
Gutachter
Nimm nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung. Lass auch hier Deine Interessen vertreten, in dem Du einen eigenen Gutachter nimmst, der besonders bei Eigenverschulden Deine Kosten eingrenzt. Aber Achtung: „Kfz-Sachverständiger“ kann sich jeder nennen. Der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Unsere Partner- sachverständigen sind ausschließlich zertifizierte Ingenieure oder Kfz-Meister.
Werkstatt
Einige Werkstätten bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ einschließlich Mietwagen, bei denen sie die Regulierung erledigen. Doch auch Werkstätten verfolgen ihre eigenen Interessen, nicht Deine. Unser Vertrauenswerkstätten sind auch hier Dein verlässlicher Partner.
Was Jürgen Nomineit erlebt hat, ist typisch. Nach einem Verkehrsunfall versuchen Versicherer mit vielen Tricks, die Entschädigung möglichst niedrig zu halten. Erste Maßnahme: Sie wollen schnell Zugriff auf Dich als Geschädigten bekommen. Sie rufen häufig noch am Unfalltag an und versprechen: „Wir zahlen alles, übernehmen die komplette Abwicklung, ersparen Ihnen Stress.“ Doch das kann teuer werden.
Versicherer wollen schnell an den Geschädigten heran, damit er sich gar nicht erst über seine Rechte informiert. So können sie viele Ansprüche unter den Tisch fallen lassen. Regelt die gegnerische Versicherung Alles, bleibt für den Autobesitzer ungewiss, ob die Werkstatt neue Teile einbaut oder gebrauchte oder das verbogene Teil wieder zurechtdengelt. Deshalb lautet die oberste Regel nach einem Unfall, den Kontakt zur gegnerischen Versicherung zu vermeiden.
Anwalt auch für kleine Schäden
Besser geht man zum Anwalt – selbst wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde Alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenhöhe an. Das Amtsgericht Dortmund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).
Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Voll- oder Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mitverursacht hat, muss sich an den Anwaltskosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuldfrage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.
Viele Unfallopfer verschenken Bares und unterschätzen Schadensersatzansprüche für unfallbedingte Verletzungen, vor Allem Folgeschäden die zum Zeitpunkt des Unfall noch nicht eingetreten sind.
Du möchtest die Sache selbst regeln und wegen Kleinigkeiten keinen Verkehrsanwalt hinzuziehen? Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ist Dir weit überlegen. Er ist geschult, bei der Entschädigung Einsparungen zu erzielen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten.
Und als Schlusswort: Unser Service erspart Dir viele Nerven, Zeit und Geld!